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Unser Kurzzeit- oder Arbeitsgedächtnis bestimmt unsere Gegenwart oder den Zeitraum von weniger als einer Minute, der uns für gedankliche Prozesse zur Verfügung steht. Durch die kurze Verweildauer können wir bei geschlossenen Augen nach wenigen Sekunden nur noch auf die Informationen aus dem Langzeitgedächtnis zurückgreifen. Der Grund, warum unser Gehirn dennoch zu 80% mit der Verarbeitung von räumlich-visuellen Informationen beschäftigt ist, findet sich an anderer Stelle. Die natürliche und soziokulturelle Umwelt bilden einen ausgelagerten Teil unseres anschaulichen Gedächtnisses. Dieses können wir insoweit gebrauchen, wie wir uns das Informationspotential erschließen können. Dafür müssen wir anschaulich „lesen und schreiben“ oder besser „wahrnehmen und gestalten“ lernen.

Das Aufmerksamkeitsbewusstsein bezeichnet unser Vermögen und unsere Freiheit, den Erkenntnisprozess nach eigenem Willen steuern und gestalten zu können. Über die Wahl unserer Blickrichtung bestimmen wir den Inhalt unseres Bewusstseins. Durch die Aufmerksamkeitsrichtung lenken wir unsere Blickbewegungen auf die für uns bedeutsamen Ereignisse der Wahrnehmungssituation, wodurch die problemrelevanten Inhalte im Langzeitgedächtnis aktiviert und in das Arbeitsgedächtnis überführt werden. Unsere Gedächtnisleistungen und die damit verbundenen Fähigkeiten zum Gebrauch unseres Wissens im Beobachtungs- und Gestaltungsprozess werden daher maßgeblich von der Konzentrationsfähigkeit und dem Interesse an der Problemsituation bestimmt.

Deutlich erkennbar wird uns das Leistungsvermögen des Arbeitsgedächtnisses beim Zeichnen nach Modell. An den Intervallen unserer Blickwanderung können wir die Merkspanne und die kurzzeitig speicherbare Informationsmenge ablesen. Fortschritte unserer Darstellungsfertigkeiten und anschaulichen Denkfähigkeiten zeigen, dass wir unsere Konzentrationsfähigkeit und unser anschauliches Erinnerungsvermögen durch methodische Übungen maßgeblich steigern können.

Publikation „Die Bildung der räumlich-visuellen Kompetenz“