Warum OBI den Rechtsstreit um seine Markenfarbe verliert – und was Unternehmen daraus über die psychologische Wirkung und strategische Bedeutung von Farbe lernen können.

Axel Buether als Farbexperte zum Fall OBI in den Tagesthemen und Tagesschau

Am 17. September 2026 hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung getroffen, die weit über das Markenrecht hinausweist: Die Baumarktkette OBI verliert den exklusiven Markenschutz für ihre Unternehmensfarbe Orange (RAL 2008).

Das Urteil beendet einen jahrelangen Rechtsstreit mit den Wettbewerbern Hornbach und Globus. Zugleich wirft es eine grundlegende Frage auf, die für sämtliche Unternehmen von strategischer Bedeutung ist:

Wann wird eine Farbe zum unverwechselbaren Erkennungszeichen einer Marke – und wann bleibt sie lediglich Teil der visuellen Sprache einer ganzen Branche?

Die Entscheidung hat bundesweit große mediale Aufmerksamkeit ausgelöst. Als Professor für Visuelle Kommunikation und Leiter des Instituts für evidenzbasierte Farbpsychologie an der Bergischen Universität Wuppertal habe ich die wissenschaftlichen und strategischen Hintergründe in zahlreichen Interviews erläutert, unter anderem für die ARD-Tagesschau, die Tagesthemen, den WDR und Deutschlandfunk Kultur.

Denn der Fall OBI zeigt eindrucksvoll: Farbe ist weit mehr als eine ästhetische Entscheidung. Sie beeinflusst, wie wir Marken wahrnehmen, welche Erwartungen wir mit ihnen verbinden und wem wir vertrauen.

Warum OBI sein Orange verliert

OBI hat über Jahrzehnte hinweg konsequent auf die Farbe Orange gesetzt. Fassaden, Werbekampagnen, Verkaufsflächen, Leitsysteme und Aktionskommunikation prägen ein visuell einheitliches Markenbild.

Die Farbe ist dadurch eng mit der Identität des Unternehmens verbunden. Doch hohe Bekanntheit allein begründet noch keinen exklusiven Markenschutz.

Der Bundesgerichtshof bestätigte mit seinem Beschluss vom 17. September 2026 (Az. I ZB 58/25) die Entscheidung des Bundespatentgerichts. Nach der gerichtlichen Bewertung war nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Verbraucher den beanspruchten Orangeton für sich genommen eindeutig als Herkunftshinweis auf OBI verstehen.

Von besonderer Bedeutung waren die Ergebnisse unterschiedlicher Verbraucherbefragungen sowie die verbreitete Verwendung von Orange und verwandten Farbtönen durch andere Baumarktketten.

Die zentrale Erkenntnis: Eine Farbe kann starke Markenassoziationen auslösen, ohne deshalb einer einzigen Marke eindeutig zugeordnet zu werden.

Aus Sicht der evidenzbasierten Farbpsychologie liegt hier ein besonders interessanter Zusammenhang.

Farben sind keine bloßen Oberflächeneigenschaften. Sie bilden ein grundlegendes Ordnungssystem unserer Wahrnehmung, mit dem wir unsere Umwelt strukturieren, Bedeutungen erkennen und Entscheidungen vorbereiten.

Orange besitzt durch seine hohe visuelle Auffälligkeit und seine kulturell erlernten Bedeutungen besondere kommunikative Potenziale. Im Handelskontext kann es Aufmerksamkeit auf Angebote lenken, Dynamik vermitteln und Handlungsbereitschaft signalisieren.

Durch den langjährigen Einsatz vergleichbarer Farbbereiche im Baumarktsegment haben sich zudem branchenbezogene Wahrnehmungsgewohnheiten herausgebildet.

Die Farbe wird damit nicht ausschließlich zum Zeichen eines einzelnen Unternehmens, sondern auch zum Bestandteil eines kollektiven visuellen Erfahrungsschatzes.

Das Paradox: Gerade weil Orange innerhalb der Branche kommunikativ so gut funktioniert, fällt es schwer, diese Wirkung exklusiv für eine einzelne Marke zu beanspruchen.

Dabei ist zwischen der allgemeinen psychologischen Wirkung einer Farbe und ihrer konkreten, empirisch nachweisbaren Markenassoziation zu unterscheiden. Beide entstehen unter unterschiedlichen Bedingungen und müssen entsprechend untersucht werden.

Wahrnehmung ist nicht gleich Wiedererkennung

Farbe gehört zu den frühzeitig verarbeiteten Merkmalen unserer visuellen Umwelt. Sie ermöglicht es uns, Unterschiede rasch zu erkennen, Aufmerksamkeit zu organisieren und Objekte oder Situationen wiederzufinden.

Für die Markenkommunikation ist das ein außerordentlicher Vorteil.

Noch bevor ein Firmenname gelesen oder ein Logo bewusst erkannt wird, kann eine charakteristische Farbe bereits Erinnerungen, Erwartungen und emotionale Bewertungen aktivieren.

Diese Prozesse werden durch wiederholte Erfahrungen erlernt und können weitgehend unbewusst ablaufen.

Doch zwischen drei Wirkungsdimensionen muss unterschieden werden:

  • Aufmerksamkeit: Wird die Marke überhaupt wahrgenommen?
  • Wiedererkennung: Erinnert die Farbe an eine bekannte Marke oder Branche?
  • Differenzierung: Wird die Farbe eindeutig einem bestimmten Unternehmen zugeordnet?

Erst das Zusammenspiel dieser Dimensionen macht eine Markenfarbe zu einem strategisch belastbaren Identitätsmerkmal.

Hohe Sichtbarkeit bedeutet noch keine Unverwechselbarkeit.

Was Telekom-Magenta und Sparkassen-Rot anders machen

Die Deutsche Telekom mit ihrem Magenta und die Sparkassen-Finanzgruppe mit ihrem Rot zeigen, dass Farben über Jahrzehnte zu eigenständigen Markenzeichen entwickelt werden können.

Entscheidend ist nicht allein, wie konsequent ein Unternehmen eine Farbe verwendet. Ebenso wichtig sind ihre Unterscheidbarkeit im Wettbewerbsumfeld, die Wiederholung über möglichst viele Kontaktpunkte und die langfristige Verknüpfung mit konkreten Markenerfahrungen.

Eine Farbe kann dadurch zum visuellen Schlüssel werden, der die Erinnerung an ein Unternehmen aktiviert, noch bevor dessen Name sichtbar wird.

Das bedeutet allerdings nicht, dass nur ungewöhnliche oder branchenfremde Farben erfolgreich sein können. Entscheidend ist vielmehr, ob die gewählte Farbe im relevanten Markt eine eigenständige und ausreichend eindeutige Markenidentität entwickelt.

Was Unternehmen aus dem OBI-Urteil lernen können

Der Fall OBI führt zu einer grundsätzlichen Frage des strategischen Farbdesigns:

Soll eine Markenfarbe vor allem die Erwartungen der Zielgruppe erfüllen – oder soll sie sich möglichst deutlich von den Farben des Wettbewerbs unterscheiden?

Beides kann sinnvoll sein. Doch beide Ziele lassen sich nicht automatisch miteinander vereinbaren.

Wer sich farblich konsequent an seiner Branche orientiert, profitiert möglicherweise von vertrauten Wahrnehmungsmustern. Gleichzeitig riskiert das Unternehmen, in der visuellen Ähnlichkeit seiner Wettbewerber aufzugehen.

Wer sich dagegen bewusst unterscheidet, kann eine eigenständige Markenidentität entwickeln, muss aber dafür sorgen, dass diese neue Farbsprache verstanden und positiv erlebt wird.

Aus meiner Sicht gehört die Farbstrategie deshalb an den Anfang der Markenentwicklung und nicht an deren Ende.

Die Auswahl einer Unternehmensfarbe sollte auf empirischen Erkenntnissen über Wahrnehmung, emotionale Wirkung, Zielgruppen, kulturelle Bedeutungen und Wettbewerbsumfelder beruhen.

Denn Farbe beeinflusst wesentliche Faktoren wirtschaftlicher Kommunikation:

  • Aufmerksamkeit und Markenbekanntheit
  • emotionale Markenbindung und Vertrauen
  • Wiedererkennung und Differenzierung
  • Orientierung und Entscheidungsverhalten
  • Markenidentität und langfristige Wettbewerbspositionierung

Dabei entscheidet nicht die Farbe allein über den wirtschaftlichen Erfolg. Ihre Wirkung entfaltet sich im Zusammenspiel mit Produktqualität, Markenerfahrung, Kommunikation und konkreter Nutzungssituation.

Die eigentliche Lehre: Farbe ist ein strategischer Wert

Das Urteil des Bundesgerichtshofs nimmt OBI nicht die Möglichkeit, Orange weiterhin als Unternehmensfarbe einzusetzen. Es verwehrt dem Unternehmen den beanspruchten exklusiven Schutz dieses abstrakten Farbtons für die betreffenden Einzelhandelsdienstleistungen.

Für die Markenstrategie ist diese Unterscheidung entscheidend.

Die wirtschaftliche Bedeutung einer Farbe entsteht nicht durch ihren juristischen Besitz, sondern durch ihre Wirkung im Bewusstsein der Menschen.

Ob diese Wirkung im konkreten Fall auch einen exklusiven markenrechtlichen Schutz begründet, ist eine zusätzliche Frage, die empirisch und juristisch beantwortet werden muss.

Das OBI-Urteil macht deutlich, wie eng Wahrnehmungspsychologie, Markenstrategie und Wirtschaftsrecht inzwischen miteinander verbunden sind.

Unternehmen, die Farbe weiterhin nur als ästhetisches Gestaltungsmittel betrachten, unterschätzen eines der wirkungsvollsten Instrumente visueller Kommunikation.

Die entscheidende Frage lautet nicht, welche Farbe zu Ihrer Marke passt. Sondern welche Wahrnehmung, welche Gefühle und welche Erwartungen Ihre Marke bei Menschen erzeugen soll – und wie Farbe dazu beitragen kann.


Interviews und Medienberichte

17. September 2026 – Entscheidung des Bundesgerichtshofs

7. Mai 2026 – Berichterstattung zur mündlichen Verhandlung

Rechtliche Grundlage: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17. September 2026, I ZB 58/25 – „OBI-Orange“.


Interview 1 mit Link: „Obi-Orange“ und „Telekom-Magenta“ – wieso sind Farben für Marken wichtig? Deutschlandfunk Kultur 7.05.2026

Interview 2 mit Link: „Wem gehört „Orange“: Streit der Baumärkte vorm BGH WDR aktuelle Stunde 7.05.2026